Präventionskampagne kommmitmensch [Newsroom]
Berlin (ots) – Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes sieht vor, dass Beschäftigte, wann immer die berufliche Tätigkeit es zulässt, im Homeoffice arbeiten sollen. Oft wird gar nicht die mobile Arbeit selbst als belastend empfunden, sondern die … Lesen Sie hier weiter…
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