AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag [Newsroom]
München (ots) – Arbeitnehmer, die nur ein- oder zweimal geimpft sind, haben im Quarantänefall keinen Anspruch auf Entschädigung und damit faktisch auch nicht auf eine Lohnfortzahlung. Schließlich hätten sie den Arbeitsausfall durch die dritte … Lesen Sie hier weiter…
München (ots) – Arbeitnehmer, die nur ein- oder zweimal geimpft sind, haben im Quarantänefall keinen Anspruch auf Entschädigung und damit faktisch auch nicht auf eine Lohnfortzahlung. Schließlich hätten sie den Arbeitsausfall durch die dritte … Lesen Sie hier weiter…
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