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Rostock (ots) – Mit der Einführung des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen Beschäftigte bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis vorweisen. Sämtliche Kontrollen sind zu dokumentieren. Betriebe … Lesen Sie hier weiter…
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